Carla Radecke-Coquelin

Fachanwältin für Familienrecht

Mediation & Coaching

Sie wollen einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Sie wollen fair und gemeinsam einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen? Dann sollte eine Mediation das Mittel Ihrer Wahl sein. Denn durch die mediative Herangehensweise steht von vornherein eine faire Interessenabwägung im Mittelpunkt.

Der Unterschied zwischen einem Ehevertrag und einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Ein Ehevertrag und eine Scheidungsfolgenvereinbarung sind im Prinzip dasselbe. Was sie unterscheidet sind zum einen der Zeitpunkt ihres Zustandekommens und zum anderen die Zielrichtungen ihres Inhalts.

Ehevertrag

Ein Ehevertrag dient dazu die Modalitäten der Ehe zu regeln, auch für den Fall der Trennung und Scheidung. Üblicherweise wird er im Zusammenhang mit der Hochzeit, mitunter aber auch während der Ehe geschlossen, etwa aus unternehmerischen, erbrechtlichen oder steuerrechtlichen Überlegungen.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung dient ausschließlich dazu, die sogenannten Scheidungsfolgesachen zu regeln und wird deshalb im Zusammenhang mit der Beendigung der Ehe geschlossen. Dadurch wird vermieden, dass über sie durch richterlichen Beschluss entschieden wird.

Bei den Scheidungsfolgesachen handelt es sich insbesondere um

  • den Unterhalt
  • das Sorge- und Umgangsrecht
  • die Zuweisung der Wohnung und des Hausrats
  • den Zugewinnausgleich

Carla Radecke-Coquelin

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